PAUSCHALENHONORAREN
Mit Einverständnis des Kunden schlägt die Anwältin ein Pauschalhonorar für alle vorgeschriebenen Aufgaben vor.
AUFWANDHONORAREN
Die Anwältin schlägt ein Stundenhonorar vor, und weist Ihren Klienten darauf hin , welche voraussichtliche Zeit Sie zu dem konkreten Fall/Verfahren spenden darf .
ERFOLGSHONORAREN
Die Anwältin kann mit dem Klienten einen ergänzenden Erfolgshonorar vereinbaren, der zusätzlich
zu dem Haupthonorar,der für die Durchsetzung der Aufgaben zuständing ist, im Falle von Erfolg des Verfahren, als Belohnung gilt.
Im Falle von Streitigkeiten mit einem Anwalt, steht Ihnen kostenlos zur Verfügung, sich an den Verbraucher-Ombudsmann zu weisen,
nämlich der Ombudsmann des fr.
Rechtsanwaltkammertages (CNB) dessen Kontaktinformationen wie folgt sind:
Carole Pascarel, médiateur de la consommation de la profession d’avocat
CNB, 180 boulevard Haussmann – 75008 PARIS
Email : mediateur-conso@mediateur-consommation-avocat.fr
Internetsite : https://mediateur-consommation-avocat.fr